Wie der Name schon sagt: Zum Schutze des Hundes.
Ein Zuviel ist ebenso abzulehnen wie ein Zuwenig!!
Hunde die mit vielen Menschen und anderen Hunden Kontakt haben,
jagdlich geführt werden, oder auf Reisen mitgenommen werden,
müssen einen ausreichenden,für das Ausland auch vorgeschriebenen Impfschutz haben.
Das bedeutet Grundimmunisierung mit 8 und 12 Wochen ohne Tollwut.
(Welpen können in diesem Alter keine Antikörper bilden)
Auffrischung jährlich!
Beispiel:
Welpe geb.: 19.01.01
mit 8 Wochen 1. SHL/P (18.03.01)
mit 12 Wochen 2. SHL/P (18.04.01)
mit 6 Monaten Tollwut ( Juli 01)
Jährliche Wiederholung SHL/P im April
Tollwut im Juli
Ein " Vorimpfen" bei der Auffrischung um alles zu kombinieren
ist unsinnig, da der alte Schutz noch nicht abgebaut ist.
Vor jeder Impfung sollte eine Kotuntersuchung und Wurmkur
gemacht werden. Bei Hündinnen nach der Läufigkeit.
Nur gesunde Hunde dürfen geimpft werden,
da sie sonst keine Antikörper bilden können.
Vor Jahren konnte man noch alle 2 Jahre impfen,
d.h. 1 Jahr SHL(Parvovirose gab es noch nicht) 1 Jahr Tollwut.
Durch die vielen nicht geimpften Hunde und unseriösen Züchter
ist dies aber nicht mehr möglich.
LEIDER!!!